Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der fitness & friends Deutschland GmbH (im Folgenden: f&f) und ihren Kunden und den Besuchern des Sport & Health Clubs der f&f. Mit dem Vertragsschluss oder dem Betreten des Clubs werden diese Bedingungen anerkannt.

A. Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
Der Zugang zum Sport & Health Club ist nur den Kunden der f&f mit ihrer persönlichen Kundenkarte erlaubt.
Die Kundenkarte und die Anspruüche gegen f&f aus der Vereinbarung sind nicht übertragbar. Unsere Kunden sind verpflichtet, die Kundenkarte ausschließlich höchstpersönlich zu nutzen und sie keinem Dritten zu überlassen. Der Verlust der Kundenkarte ist unverzüglich f&f schriftlich zu melden. Zahlungsverzug des Kunden berechtigt f&f zur Verweigerung des Zutritts und der Nutzung des Sport & Health Clubs, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

B. Hausordnung
Die im Sport & Health Club aushängende Hausordnung wird von den Kunden und Besuchern mit Betreten des Clubs anerkannt.

C. Haftung
Die Haftung von f&f für Schäden des Kunden ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf schuldhafte Pflichtverletzungen von f&f oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und schließlich nicht für sonstige Schäden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von f&f oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei Ausfall des Betriebes aus Gründen, die f&f nicht zu verantworten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadensersatz.

D. Leistungsbeschreibung
Geringfügige Änderungen oder Beschränkungen des Angebots – wie insbesondere der Austauch einzelner Geräte – bleiben f&f vorbehalten. Aus der Vereinbarung lassen sich keine Rechte auf bestimmte einzelne Leistungen aus dem gesamten Leistungsspektrum oder die Stellung von Geräten oder Einrichtungen oder die Aufrechterhaltung von Nutzungsmöglichkeiten herleiten, auch wenn sie kostenlos gewährt wurden, solange f&f die wesentlichen Vertragsverpflichtungen erfüllt. Der Sport & Health Club kann (auch teiweise) zur Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr schließen, ohne dass das den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen.

Off-Peak
Zugangsberechtigung besteht nur außerhalb der Hauptzeiten, nämlich ab täglicher Cluböffnung bis 14.00 Uhr.

Early Bird
Nutzungsberechtigung besteht nur Montags bis Freitags in der Zeit von 6.30 bis 11.00 Uhr.

Powerplate
Die Power Plate Mitgliedschaft (außer Club 1 Power Plate und Club 12 Power Plate) berechtigt zum Zugang und Nutzung des Sport & Health Clubs 30 Minuten vor und 30 Minuten nach dem Power Plate Training. Bei Überschreitung der Zeit wird ein Tagesupdate in Höhe von € 10.00 berechnet.
Power Plate ist immer ein Personaltraining. D.h. es wird immer ein Termin benötigt bzw. muss sich ein Platz für den gewünschten Power Plate Kurs reserviert werden. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser midestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wurde ein Termin nicht oder zu spät abgesagt, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Die Erklärung zur Benutzung der Power Plate muss vor Trainingsbeginn unterschrieben werden. Die Power Plate Mitgliedschaft berechtigt 2x pro Woche an einem Power Plate Kurs teilzunehmen.

Personal Training
Personal Training wird als 1:1 Training durchgeführt, wobei immer ein Termin benötigt wird. Es besteht kein Anspruch auf einen best. Trainer. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wurde ein Termin nicht oder zu spät abgesagt, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

E. Tarife und sonstige Zahlungen
1. Fälligkeit und Verzugsfolgen
Die Monatsbeiträge (siehe „Tarif und Zahlungsweise“) sind jeweils zum 01. eines jeden Monats im Voraus, der Jahresbeitrag und alle übrigen Zahlungen (siehe „Tarif und Zahlungsweise“) sofort fällig. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden alle Zahlungen für die restliche Erstlaufzeit oder die laufende Verlängerungsperiode mit einem Male zur Zahlung fällig. Es bleibt f&f vorbehalten, weitere Ansprüche wegen des Verzugs geltend zu machen.

2. Zahlungsweise
Im Falle monatlicher Zahlungsweise soll der Beitrag per Lastschrift entrichtet werden. Bei der Barzahlung und Überweisung werden dem Mitglied € 2,50 pro Zahlungsperiode als Bearbeitungsgebühr berechnet.

F. Auflösung
Der Vertrag kann ordentlich unter Einhaltung der vereinbarten Frist zum vertraglich vereinbarten Termin gekündigt werden. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

G. Ruhezeit
Ruhezeiten von insgesamt maximal drei Monaten während einer fest vereinbarten Vertragslaufzeit oder in einer folgenden Verlängerungsperiode können vereinbart werden und zwar jeweils für die Mindestdauer von einem Monat. Voraussetzung ist, dass der Kunde durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweist, dass er aus medizinischen Gründen die Leistungen von f&f nicht nutzen kann. Im Falle einer Schwangerschaft kann eine Ruhezeit von maximal 12 Monaten, nämlich sechs Monate vor und sechs Monate nach dem Entbindungstermin, unter Vorlage aussagekräftiger Dokumente vereinbart werden. Gegenstand der jeweiligen Ruhe-Vereinbarung ist, dass der Kunde von der Zahlung der laufenden Tarife befreit ist, Leistungen von f&f nicht in Anspruch nehmen kann und die Laufzeit des Vertrages sich um die vereinbarte Ruhezeit verlängert.

H. Zusatzleistung
Ein Training ist in allen Mitgliedsstudios des Deutschen Sportstudioverbandes e. V. (DSSV e. V.) bis zu 14 Tage möglich (je Studio max 2x pro Jahr). Das Gaststudio muss mindestens 50 km entfernt vom Heimatstudio sein.

I. Persönliche Daten
Der Kunde informiert f&f unverzüglich über jede Änderung seiner im Vertrag aufgenommenen persönlichen Daten. Die persönlichen Daten werden gemäß §§28, 29 Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert. Kosten für eventuell anfallende Gebühren (z. B.: Adressmitteilungen bzw. Rücklastschriften) trägt der Kunde, falls der Kunde f&f nicht über die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich schriftlich informiert.

J. Salvatorische Klausel / Nebenabreden
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Vereinbarungen und Regelungen wirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.